Ergotherapie in Eppstein – Kosten und Kostenübernahme

KOSTEN & KOSTENÜBERNAHME

In unserer Praxis sind gesetzlich und privat versicherte Patientinnen und Patienten herzlich willkommen. Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf ärztliche Verordnung. Wie die Kosten übernommen werden und ob ein Eigenanteil entsteht, hängt von Ihrer Versicherung ab.

Gesetzlich versichert

Die Kosten für verordnete Kassenleistungen übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse. Wir rechnen diese direkt mit ihr ab.

Für Erwachsene ab 18 Jahren fällt grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro je Verordnung plus 10 Prozent der Behandlungskosten an. Diese Zuzahlung ist gesetzlich festgelegt.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Auch Erwachsene mit einer gültigen Zuzahlungsbefreiung müssen keinen Eigenanteil leisten. Bitte bringen Sie den entsprechenden Nachweis mit.

Bei Fragen zu einer möglichen Befreiung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Privat versichert und Beihilfe

Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte berechnen wir den 1,6-fachen Satz der jeweils gültigen Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen für ergotherapeutische Leistungen.

Vor Beginn Ihrer Behandlung informieren wir Sie über die anfallenden Kosten und vereinbaren das Honorar mit Ihnen. So wissen Sie im Voraus, welche Kosten auf Sie zukommen.

Ob Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle die Kosten vollständig übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsschutz und den geltenden Erstattungsregelungen ab. Bitte klären Sie die Kostenübernahme deshalb vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung beziehungsweise Beihilfestelle.

Das vereinbarte Honorar ist unabhängig von der Höhe der Erstattung zu zahlen. Werden die Kosten nur teilweise übernommen, verbleibt die Differenz als Eigenanteil bei Ihnen.

Sie haben Fragen?

Wenn Sie Fragen zu den Behandlungskosten oder zum Ablauf der Abrechnung haben, sprechen Sie uns gerne an. Auskunft zu Ihrem persönlichen Erstattungsanspruch erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, privaten Versicherung oder Beihilfestelle.

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